WAS IST DIE BSK?

Die Bundesschülerkonferenz (BSK) ist die ständige Konferenz der

Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Sie behandelt Angelegenheiten der Bildungspolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen. 

Die Bundesschülerkonferenz ist überparteilich und überkonfessionell. Sie sorgt für die gegenseitige Unterrichtung und den Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedsländern und tritt fördernd für die Mitbestimmung Schülerinnen und Schüler Deutschlands im Schulwesen ein.

 

Die Bundesschülerkonferenz hält enge Kontakte zu den zuständigen Behörden, Institutionen und Verbänden. 

 

Die Bundesschülerkonferenz ist in drei Organen organisiert: Das Plenum, das Bundessekretariat und die Fachausschüsse.

 

Das Plenum der Bundesschülerkonferenz tagt im regelmäßigen Abstand. 

Inhaltliche Abstimmungen im Plenum erfolgen im Konsensprinzip, somit wird die Souveränität jeder Landesvertretungen an erster Stelle garantiert und der Bildungsföderalismus nicht untergraben. Die Austragung einer Plenartagung wird in einem rotierenden Muster vollzogen. Diese werden im Vorfeld vom Plenum bestimmt, damit der ausrichtenden Landesschülervertretung eine angemessene Vorbereitungszeit gegeben werden kann.

 

Das Bundessekretariat ist ein vom Plenum demokratisch gewähltes Organ der Bundesschülerkonferenz, welches die Aufgaben besitzt, die Plenartagungen zu organisieren und die Zusammenarbeit der Bundesländer bei gemeinsamen Anliegen zu unterstützen. Das Bundessekretariat setzt sich aus dem Generalsekretär, welche das Bundessekretariat koordiniert und drei Fachkoordinatoren für unterschiedliche Aufgabenfelder, welche zusätzlich durch Referenten in ihrer Arbeit unterstützt werden können, zusammen. 

 

Für konstruktive themenbezogene Debatten, können Fachausschüsse einberufen werden, in welchen die Bundesländer intensiver über gemeinsame Anliegen beraten können.